Niederösterreichische Kompetenzstelle für Nostrifizierungen

Anerkennung ausländischer Studien-Abschlüsse

Unsere Kompetenzstelle für Nostrifizierungen am IMC Krems, gefördert durch das Land Niederösterreich, ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Studien-Abschlüsse.

Ihre Servicestelle für Nostrifizierungen in Niederösterreich

Unsere Hochschule verfügt über eine Servicestelle, die sich um Ihre Anträge auf Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse aus Non-EU/EWR Ländern kümmert. Sie können im Ausland erworbene Studien-Abschlüsse von unseren Expert*innen auf Gleichwertigkeit mit inländischen Studien-Abschlüssen überprüfen lassen.

Einen Antrag können Sie stellen, wenn eine Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung an einer Hochschule in Österreich erforderlich ist. Es ist nicht zulässig, denselben Antrag gleichzeitig bzw. nach Zurückziehung an einer anderen Hochschule einzubringen.

Eine Nostrifikation von Schulabschlüssen ist an unserer Hochschule nicht möglich. Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.

Abschlüsse aus dem EU- bzw. EWR-Ausland bzw. aus der Schweiz

Wichtig: Für Abschlüsse aus EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz ist eine Berufsanerkennung (und keine Nostrifizierung) nötig. Diese Berufsanerkennung erworbener Qualifikationen ist nur in reglementierten Berufen möglich und fällt nicht in die Zuständigkeit der Hochschulen. Die zuständigen Stellen für Berufsanerkennung finden Sie unter: www.berufsanerkennung.at.

Im Fall der Musiktherapie ist unter Umständen eine Nostrifizierung erforderlich, selbst wenn Sie aus einem EU/EWR-Land stammen. Dies hängt davon ab, ob Ihr Herkunftsland ein Berufsregister für Musiktherapeut*innen führt. Sollte kein nationales Register existieren, ist eine Nostrifizierung notwendig.


Bachelor-Studiengänge  

Für welche Bachelor-Studiengänge ist ein Antrag auf Nostrifizierung möglich?

Eine Nostrifizierung an unserer Hochschule ist möglich, wenn für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung in Österreich eine Anerkennung zwingend erforderlich ist.

  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Hebammen
  • Ergotherapie
  • Physiotherapie
  • Musiktherapie

Weg zur Nostrifizierung  

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick

Wie können Sie den Antrag stellen? Und welche Unterlagen sind nötig? Informieren Sie sich über die wichtigsten Schritte der Nostrifizierung. 

Unsere Kompetenzstelle für Nostrifizierungen am IMC Krems wird durch das Land Niederösterreich gefördert.

Zum Antragsformular


Kontakt

Noch Fragen? Wir unterstützen Sie gerne!

Schicken Sie Ihre Anfrage an nostrifizierung(at)imc.ac.at oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 2732 802 310.

Unsere Bürozeiten sind von Montag bis Freitag von 08:30–14:30 Uhr.

Mag. (FH) Heide Hoda
Mitarbeit / Akademische Leitung
Details zur Person
Elisabeth Huber
Assistenz Bereich Nostrifizierung
Details zur Person
Robert Schirrer
Mitarbeit Bereich Nostrifizierung
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