Welche Zugangsvoraussetzungen gelten für unsere Master-Studiengänge?

Ein Master-Studium setzt voraus, dass Sie zuvor ein facheinschlägiges Bachelor-Studium oder ein gleichwertiges Studium mit mindestens 6 Semestern und 180 ECTS an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung absolviert haben.

Zulässige Vorstudien

Wenn die Facheinschlägigkeit Ihres Grundstudiums nicht eindeutig gegeben ist – wenn also zum Beispiel ein fachfremdes Studium im Vorfeld absolviert wurde –, werden Ihre Qualifikationen nach Einlangen der vollständigen Bewerbungsunterlagen durch die zuständigen Stellen im Detail geprüft.

Informationen über zulässige Vorstudien

Welche Sprachenkenntnisse sind für unsere deutschsprachigen Studiengänge erforderlich?

Bei unseren deutschsprachigen Studiengängen müssen Sie einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse – mindestens Level C1 laut Europäischem Referenzrahmen für Sprachen – erbringen. Dabei akzeptieren wir den Nachweis DaF (Test Deutsch als Fremdsprache).

Wenn Deutsch Ihre Muttersprache ist oder Sie ein Vorstudium zur Gänze in deutscher Sprache absolviert haben, brauchen Sie keinen zusätzlichen Nachweis.

Welche Sprachenkenntnisse sind für unsere englischsprachigen Studiengänge erforderlich?

Grundsätzlich gilt: Ihre Englischkenntnisse werden im Rahmen Ihres Aufnahmegesprächs evaluiert.

Einen zusätzlichen Nachweis Ihrer Kenntnisse brauchen Sie bei unseren Master-Studiengängen:

Hier haben Sie folgende Möglichkeiten:

Variante 1

Kein zusätzlicher Nachweis der Englischkenntnisse ist erforderlich, wenn:

  • Englisch Ihre Muttersprache ist
    oder
  • Sie zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung bereits ein anerkanntes Englischzertifikat (IELTS Academic Training: mindestens 7.0 Overall Band Score; Cambridge Certificate: Level C1; Toefl IBT: mindestens 94) hochladen
    oder
  • Sie ein Vorstudium nachweislich entweder vollständig englischsprachig oder bilingual mit mindestens 70 ECTS der Lehrveranstaltungen in englischer Sprache absolviert haben.

Bitte laden Sie das vorhandene Englischzertifikat oder den Nachweis der Unterrichtssprache Englisch in Ihrem Grundstudium in Form einer Auflistung der englischsprachigen Lehrveranstaltungen mit ECTS (zum Beispiel das Diploma Supplement) bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung hoch.

Variante 2

Eine Kombination aus einem vorliegenden Nachweis zu Englischkenntnissen aus dem Grundstudium und ein Englischtest ist erforderlich, wenn Sie weniger als 70 ECTS der Lehrveranstaltungen in englischer Sprache absolviert haben.

Folgende Kombinationen sind zulässig:

  • Nachweis eines mindestens 6-monatigen Auslandssemesters im englischsprachigen Ausland gemeinsam mit dem EF-SET50
    oder
  • englische Sprachkurse im Grundstudium im Ausmaß von mindestens 10 ECTS gemeinsam mit dem EF-SET50.

Bitte laden Sie den Nachweis des Auslandssemesters oder der englischen Sprachkurse im Grundstudium bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung hoch. Der EF-SET50 mit dem Ergebnis Level C1 kann bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.

Variante 3

Ein Sprachzertifikat als Nachweis der Englischkenntnisse ist erforderlich, wenn die zuvor genannten Möglichkeiten in Variante 1 und 2 für Sie nicht zutreffen.

Folgende Sprachzertifikate werden anerkannt:

  • IELTS Academic Training: mindestens 7.0 Overall Band Score
    oder
  • Cambridge Certificate: Level C1
    oder
  • Toefl IBT: mindestens 94

Sie können das Sprachzertifikat bis zum Studienbeginn nachreichen.

Variante 1 und 2 treffen für Sie nicht zu und Sie brauchen noch ein Sprachzertifikat als Nachweis der Englischkenntnisse? Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an das British Council.
 

Welche Sprachenkenntnisse sind für diesen englischsprachigen Master-Studiengang erforderlich?

Ihre Englischkenntnisse werden im Rahmen Ihres Aufnahmegesprächs evaluiert, es ist kein zusätzlicher Nachweis erforderlich.

Welche Sprachenkenntnisse sind für diesen englischsprachigen Master-Studiengang erforderlich?

Bei diesem Studiengang benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse. Hier haben Sie folgende Möglichkeiten:

Variante 1

Kein zusätzlicher Nachweis der Englischkenntnisse ist erforderlich, wenn:

  • Englisch Ihre Muttersprache ist
    oder
  • Sie zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung bereits ein anerkanntes Englischzertifikat (IELTS Academic Training: mindestens 7.0 Overall Band Score; Cambridge Certificate: Level C1; Toefl IBT: mindestens 94) hochladen
    oder
  • Sie ein Vorstudium nachweislich entweder vollständig englischsprachig oder bilingual mit mindestens 70 ECTS der Lehrveranstaltungen in englischer Sprache absolviert haben.

Bitte laden Sie das vorhandene Englischzertifikat oder den Nachweis der Unterrichtssprache Englisch in Ihrem Grundstudium in Form einer Auflistung der englischsprachigen Lehrveranstaltungen mit ECTS (zum Beispiel das Diploma Supplement) bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung hoch.

Variante 2

Eine Kombination aus einem vorliegenden Nachweis zu Englischkenntnissen aus dem Grundstudium und ein Englischtest ist erforderlich, wenn Sie weniger als 70 ECTS der Lehrveranstaltungen in englischer Sprache absolviert haben.

Folgende Kombinationen sind zulässig:

  • Nachweis eines mindestens 6-monatigen Auslandssemesters im englischsprachigen Ausland gemeinsam mit dem EF-SET50
    oder
  • englische Sprachkurse im Grundstudium im Ausmaß von mindestens 10 ECTS gemeinsam mit dem EF-SET50.

Bitte laden Sie den Nachweis des Auslandssemesters oder der englischen Sprachkurse im Grundstudium bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung hoch. Der EF-SET50 mit dem Ergebnis Level C1 kann bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.

Variante 3

Ein Sprachzertifikat als Nachweis der Englischkenntnisse ist erforderlich, wenn die zuvor genannten Möglichkeiten in Variante 1 und 2 für Sie nicht zutreffen.

Folgende Sprachzertifikate werden anerkannt:

  • IELTS Academic Training: mindestens 7.0 Overall Band Score
    oder
  • Cambridge Certificate: Level C1
    oder
  • Toefl IBT: mindestens 94

Sie können das Sprachzertifikat bis zum Studienbeginn nachreichen.

Variante 1 und 2 treffen für Sie nicht zu und Sie brauchen noch ein Sprachzertifikat als Nachweis der Englischkenntnisse? Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an das British Council.
 

Spezifische Anforderungen möglich

Für einige unserer Master-Studiengänge gelten zusätzliche spezifische Anforderungen. Nähere Details finden Sie auf den entsprechenden Studiengangsseiten.

Wichtig

Steht Ihnen der Präsenz- beziehungsweise Zivildienst noch bevor? Als männlicher Bewerber mit österreichischer Staatsbürgerschaft empfehlen wir Ihnen dringend, die Wehrpflicht noch vor dem Studium abzuleisten. So können Sie Ihr Studium ohne Unterbrechung durchführen und direkt nach dem Studium in das Berufsleben einsteigen.

Kurz zusammengefasst: Welches Vorstudium ist zulässig?

Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Master-Studiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschluss eines gesundheitswissenschaftlichen Bachelor- oder Diplom-Studiengangs – also im Bereich MTD, Hebammen oder Humanmedizin – im Umfang von mindestens 180 ECTS
    (Absolvent*innen der Bachelor-Studiengänge Gesundheits- und Krankenpflege oder Advanced Nursing Practice empfehlen wir, sich für den Master-Studiengang Advanced Nursing Practice zu bewerben)
  • Eine dem entsprechende Ausbildung
  • Bei Abschluss einer zweijährigen postsekundären Erstausbildung – also z. B. einer Akademie – müssen Sie zusätzlich facheinschlägige Weiterbildungen an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens zwei Semestern nachweisen, um eine Gleichwertigkeit zu erreichen.

Um den Theorie-Praxis-Transfer bestmöglich zu erfüllen, empfehlen wir Ihnen außerdem, dass Sie vor dem Studium bereits erste facheinschlägige Berufserfahrungen gesammelt haben beziehungsweise während des Studiums eine Tätigkeit im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden in diesem Bereich ausüben.

Kurz zusammengefasst: Welches Vorstudium ist zulässig?

Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Master-Studiengang Advanced Nursing Practice eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschuss eines Bachelor-Studiums der Gesundheits- und Krankenpflege mit einem Mindestumfang von 180 ECTS an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Abschluss eines Bachelor-Studiums Advanced Nursing Practice an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Diplom der gehobenen Gesundheits- und Krankenpflege in Verbindung mit dem Abschluss des Bachelor-Studiums Betriebswirtschaft für das Gesundheitswesen
  • Diplom der gehobenen Gesundheits- und Krankenpflege in Verbindung mit dem Abschluss eines pflegewissenschaftlichen Bachelor-Studiums

Um den Theorie-Praxis-Transfer bestmöglich zu erfüllen, benötigt es bereits berufliche Erfahrungen im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege (empfohlen werden mindestens 2 Jahre). Eine Tätigkeit als DGKP im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden in diesem Bereich wäre ebenfalls vom Vorteil.

Kurz zusammengefasst: Welches Vorstudium ist zulässig?

Sie benötigen ein wirtschaftswissenschaftliches, gesundheitswissenschaftliches (z. B. gehobener medizinisch-technischer Dienst, Humanmedizin, Hebammen) oder pflegewissenschaftliches Vorstudium.

Spezielle Anforderungen

Darüber hinaus ist auch eine Berufsausübung – und daher auch der Eintrag in die Musiktherapeut*innenliste – beim Antritt des Studiums Voraussetzung.

Kurz zusammengefasst: Welches Vorstudium ist zulässig?

Sie benötigen ein wirtschaftswissenschaftliches, technisches oder naturwissenschaftliches Vorstudium.