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Anerkennung ausländischer Studien-Abschlüsse am IMC Krems
Die Servicestelle kümmert sich um Anträge auf Nostrifizierung. Dabei werden im Ausland erworbene Studien-Abschlüsse von unseren Expertinnen und Experten auf Gleichwertigkeit mit inländischen Abschlüssen überprüft.
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn eine Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung an einer Hochschule in Österreich erforderlich ist. Es ist nicht zulässig, denselben Antrag gleichzeitig bzw. nach Zurückziehung an einer anderen Fachhochschule einzubringen.
Eine Nostrifikation von Schulabschlüssen ist an unserer Hochschule nicht möglich. Informationen zu diesem Thema bietet die Seite des Bundesministeriums.
Abschlüsse aus dem EU- bzw. EWR-Ausland und aus der Schweiz
Für Abschlüsse aus EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz ist eine Berufsanerkennung (und keine Nostrifizierung) nötig. Diese Berufsanerkennung erworbener Qualifikationen ist nur in reglementierten Berufen möglich und fällt nicht in die Zuständigkeit der Fachhochschulen. Die zuständigen Stellen für Berufsanerkennung gibt es unter www.berufsanerkennung.at.
Für diese Bachelor-Studiengänge ist ein Antrag auf Nostrifizierung möglich
Eine Nostrifizierung an unserer Hochschule ist möglich, wenn für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung in Österreich eine Anerkennung zwingend erforderlich ist.
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Hebammen
- Ergotherapie
- Physiotherapie
- Musiktherapie
Zur Antragstellung
Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Schritte der Nostrifizierung:
Antragsformular
Kontakt
Bei Fragen zur Nostrifizierung kontaktieren Sie uns gerne:
E-Mail: nostrifizierung(at)imc.ac.at oder
Tel.: +43 2732 802 310