Ratgeber

Keine Matura – und trotzdem studieren!

Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung & Co

Sie würden gerne studieren, haben aber keine Matura? Auch dann gibt es Wege, zu einem Studium an einer österreichischen Universität oder (Fach)Hochschule für Angewandte Wissenschaften zugelassen zu werden. Schauen wir uns an, welche Möglichkeiten es gibt.

Studentin mit Buch
Sie würden gerne studieren, haben aber keine Matura? Auch dann gibt es Wege, zu einem Studium an einer österreichischen Universität oder (Fach)Hochschule für Angewandte Wissenschaften zugelassen zu werden.
Wie Sie die Hochschulreife nachweisen können
  • Matura
  • Berufsreifeprüfung
  • Studienberechtigungsprüfung
  • Fachliche Qualifikation & Zusatzprüfung

Die Berufsreifeprüfung

Haben Sie eine Lehre gemacht? Dann können Sie während oder nach der beruflichen Erstausbildung die Berufsreifeprüfung machen. Sie ist einer Matura gleichgesetzt. Mit der Berufsreifeprüfung stehen Ihnen alle Studienrichtungen an Universitäten und (Fach)Hochschulen für Angewandte Wissenschaften offen.

Voraussetzungen für die Berufsreifeprüfung
  • Mindestalter 19 Jahre
  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung – zum Beispiel Lehrabschluss, Berufsbildende Mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
So setzt sich die Berufsreifeprüfung zusammen
  • Deutsch
  • Mathematik
  • lebende Fremdsprache
  • Fachbereich

So funktioniert’s: Sie suchen bei einer öffentlichen höheren Schule (z.B. HAK, HTL, HBLA) um Zulassung zur Berufsreifeprüfung an. Dort kann man auch die Prüfungen machen. Alternativ können Sie drei der vier Prüfungen auch an einer anerkannten Einrichtung der Erwachsenenbildung ablegen. Dazu zählen zum Beispiel das WIFI, BFI oder die Volkshochschule. Viele bieten auch Vorbereitungskurse an.

Wer mehr zur Berufsreifeprüfung wissen will, schaut auf die Seite der Erwachsenenbildung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Die Studienberechtigungsprüfung

Mit der Studienberechtigungsprüfung bekommen Sie Zugang zu einer bestimmten Richtung an Studiengängen. Sie ist also keine Matura oder Berufsreifeprüfung. Das heißt: Sie müssen im Vorfeld wissen, was Sie später studieren wollen. Die Prüfung wird dann auf Ihr Wunschstudium abgestimmt. 

Voraussetzungen für die Studienberechtigungsprüfung
  • Mindestalter 20 Jahre
  • abgeschlossene allgemeine Schulpflicht
  • studienbezogene Vorkenntnisse (eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht notwendig)
  • EWR-Staatsbürgerschaft (alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder studienrechtliche Gleichstellung 

Wie die Prüfung konkret abläuft, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden. Die Inhalte orientieren sich am Studienfach. Informieren Sie sich am besten direkt an der Hochschule, an der Sie gerne studieren möchten. Wichtig: Eine Studienberechtigungsprüfung ist noch kein fixer Studienplatz. An (Fach)Hochschulen für Angewandte Wissenschaften müssen Sie dann auch noch durch das Aufnahmeverfahren. 

Studienberechtigungsprüfung: gut zu wissen 
  • 5 Einzelprüfungen
  • 1 Gesamtzeugnis, das österreichweit für die gewählte Studiengruppe gilt

Wer mehr zur Studienberechtigungsprüfung wissen will, schaut auf die Seite der Erwachsenenbildung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

(Fach)Hochschule für Angewandte Wissenschaften: Berufliche Qualifikation & Zusatzprüfung

An (Fach)Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gibt es eine weitere Möglichkeit: Wer einen passenden Lehrabschluss oder Abschluss einer Berufsbildenden Mittleren Schule (BMS) hat, bekommt über eine Zusatzprüfung Zugang zu einem Bachelor-Studium. Wie die Prüfung im Detail aussieht, hängt von dem Studiengang ab, den Sie absolvieren möchten.

Zuerst der Studienplatz, dann die Zusatzprüfung

Wichtig: Sie müssen sich zuerst um die Aufnahme im Studiengang bewerben. Erst wenn Sie eine Zusage haben, absolvieren Sie Ihre Zusatzprüfung.

Interessieren Sie sich für einen Studiengang am IMC Krems? Dann beraten wir Sie gerne rund um das Aufnahmeverfahren und die Zusatzprüfung.

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