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Studienbeihilfe wird erhöht
Was ändert sich?
- Die Studienförderung wird von der Familienbeihilfe entkoppelt und der Betrag für Studierende über 24 Jahre ersetzt.
- Durch die Erhöhung erhält beispielsweise ein Studierender unter 24 Jahren mit eigenem Wohnsitz am Studienstandort statt bisher 564 Euro künftig 632 Euro.
- Auch das Mobilitätsstipendium wird erhöht.
- Für berufstätige Studierende gibt es Erleichterungen: Studierende, die ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten, haben künftig auch dann Anspruch auf „Studienbeihilfe nach Selbsterhalter“, wenn sie in der Vergangenheit schon einmal Studienförderung bezogen haben. Auch die „Selbsterhalter“ erhalten ein Plus von bis zu knapp 10 Prozent.
Wer kann Studienbeihilfe/Studienförderung beantragen?
Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose (§ 4 StudFG). Eine genaue Darstellung, wer unter welchen Voraussetzungen gleichgestellt werden kann, ist hier auf Grund der Komplexität des Themas und der raschen Änderung der Rahmenbedingungen (Judikatur des EuGH) nicht möglich. Für detaillierte Informationen ist eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stipendienstelle unbedingt notwendig.
Alle Informationen zur Studienbeihilfe gibt es unter: