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Vom Pflegediplom zum Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege
Diskutiert werden Maßnahmen zur Lösung des Pflegenotstands schon seit Monaten. Nun wurde in Form einer Gesetzesnovelle ein weiterer Schritt gesetzt, der auch Nicht-Maturantinnen und -Maturanten den Zugang zur Ausbildung erleichtert. Wer bereits eine Pflegeausbildung genossen hat, kann sich unbürokratisch einen Teil des Gesundheits- und Krankenpflege-Studiums anrechnen lassen und später ins Studium einsteigen.
Durch die Novellierung des GuK (Gesundheits- und Krankenpflege) Gesetzes werden ab sofort „Diplomierten Pflegepersonen“ 120 ECTS angerechnet. Dies bedeutet, dass DGKP (Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen) nur noch ein einjähriges Studium absolvieren müssen, um den Bachelor-Abschluss (BSc) zu erlangen. Die Studierenden absolvieren nur jene Fächer, die sie in ihrer Ausbildung nicht belegt haben. Das Bachelor-Studium kann nunmehr mit Matura oder im Fall einer bereits absolvierten Fachausbildung einer kurzen Studienberechtigungsprüfung begonnen werden.
Gesetzliche Lösung ist endlich da
„Nun gibt es endlich eine gesetzliche fixe Lösung, wie lange ein Studium für eine DGKP dauern soll, damit Fachkolleginnen und -kollegen mit einem BSc abschließen können. Hierzu braucht es auch keine Matura“, so Prof.(FH) Markus Golla, Institutsleiter Pflegewissenschaft am IMC Krems.
Ein Studienstart ist im September 2023 oder im Februar 2024 am Standort Krems möglich. Das IMC Krems lädt Interessierte zu einem Infoabend am 3. August um 20 Uhr ein.
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